Bei einem positiven Finanzierungsentscheid erhältst du den Wunschbetrag bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 7 Arbeitstagen sofort ausbezahlt.
Die Finanzierungshöhe richtet sich nach deinen finanziellen Verhältnissen und nach deinen Rückzahlungsmöglichkeiten. Das Konsumkreditgesetz setzt für die Höhe des Kreditbetrags klare Leitplanken. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Rückzahlungsraten, d.h. auch wenn du eine Laufzeit von 60 Monaten wünschst, müssen wir die Tragbarkeit resp. die Rückzahlung auf der Basis von 36 Monaten berechnen. Wenn du uns einen Kreditantrag mit dem von dir gewünschten Betrag und deinen Angaben übermittelst, erstellen wir dir gerne eine persönliche und unverbindliche Offerte.
(Eine Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (gesetzliche Angabe gem. Art. 3 UWG).
Der Zinssatz richtet sich vor allem nach der Laufzeit des Kredites, dem Budgetüberschuss, der Kreditwürdigkeit (Bonität) und den gestellten Sicherheiten des Kreditnehmers. In geringerem Masse wird der Zinssatz von der aktuellen Wirtschaftslage zum Zeitpunkt der Kreditvergabe beeinflusst. Wir garantieren Kredite zu marktgünstigen Zinssätzen.
Privatpersonen können Schuldzinsen von den Einkommenssteuern absetzen. Die erforderlichen Zinsbescheinigungen erhältst du automatisch jeweils im Januar.
Kreditanfrage und Bearbeitung sind bei go-credit.ch kostenlos. Auch im Falle einer eventuellen Ablehnung deiner Kreditanfrage zahlst du keinen Rappen.
Vorsicht vor Betrügern:
Leiste in keinem Fall eine Vorauszahlung für die Bearbeitung deiner Kreditanfrage!
Viele Kreditvermittler haben einen schlechten Ruf. Viele unseriöse Anbieter tummeln sich im Bereich der Kreditvermittlung, locken Kunden mit dem süssen Duft von günstigen und doch nicht realen Zinsen. Dabei können Kreditvermittler durchaus helfen, wo die Hausbank bereits ablehnt. go-credit hat jahrelange Erfahrungen mit der Vermittlung von Krediten. Exzellente Kontakte zu Banken im In- und Ausland ermöglichen die Vermittlung von Krediten, wo andere abwinken.
Die ZEK ist eine Informationsstelle für das Privatkredit-, Leasing- und Kreditkartengeschäft. Unsere Banken sind Mitglieder der ZEK. Informationen über Kreditgesuche (offene, abgelehnte), laufende und abgelaufene Verträge, Kreditkarten (nur wenn der Karteninhaber den Zahlungsverpflichtungen nicht korrekt nachgekommen ist), Kreditkarten (gesperrte oder zurückgezogene), Zahlungsverhalten. Die Mitglieder der ZEK verpflichten sich, diese Informationen in der Datenbank zu erfassen. Dies ermöglicht eine umfassende Information über den Kreditnehmer bei einem Privatkreditantrag. Zugang zu ZEK-Daten haben nur die ZEK-Mitgliederfirmen. Die ZEK untersteht dem Datenschutzgesetz. Jedermann hat ein Selbstauskunftsrecht. Dazu ist ein handschriftlich unterzeichneter Antrag zur Auskunftserteilung mit Ausweiskopie (ID, Pass, Führerschein etc.) an das IKO einzusenden. Die Auskunft wird durch dieses innert der gesetzlich gesetzten Frist von 30 Tagen erteilt.
|